Anton-Warzecha-Stiftung i.G.
STIFTUNGSZWECK
Zur Verwirklichung dieser Zwecke ist es insbesondere Aufgabe der Stiftung:
- Forschung im technischen Bereich bezüglich der Gesundheit des Menschen unter Berücksichtigung der Umwelteinflüsse voranzutreiben uns zu unterstützen,
- Bildungsprojekte im In- und Ausland zu fördern, die unabhängig vom Alter und Bildungsstand - Menschen eine technische Schul- und Berufsausbildung ermöglichen. Damit soll eine Verbesserung ihrer Lebensqualität und Unabhängigkeit ihres Lebensstandards unter schonendem Einsatz der natürlichen Ressourcen erreicht werden. Dazu gehört auch die Vergabe von Stipendien für Ausbildungen oder Studienprogramme,
- die Förderung der Wissenschaften, soweit sie dem Stiftungszweck dienen,
- die Förderung und Unterstützung von alternativen Projekten und Aktivitäten zu herkömmlichen Herangehensweise und Untersuchungen, die etisch zur Verantwortung gegenüber der Natur und ihren Ressourcen beitragen.
(4) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Entwicklung und Optimierung von verfahrenstechnischen Prozessen zur Erzeugung von reinem Wasser. Dies soll in Zusammenarbeit mit Universitäten, Hochschulen sowie der Vergabe von Dissertationen erreicht werden,
- Entwicklung von alternativen Antrieben, die CO²-neutral arbeiten. Damit soll die Mobilität des Menschen erhalten und optimiert werden. Dabei ist insbesondere der wirtschaftliche Einsatz der Wasserstofftechnologie im täglichen Einsatz der Mobilität weiterzuentwickeln,
- Mitarbeit an Projekten sowie Entwicklung eigener Ideen, in Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen, bei der Umsetzung der Begrünung von Flächen. Dadurch soll zur Erhöhung und Verbesserung der Photosynthese zur natürlichen Reduzierung der Temperatur und Verbesserung des Klimas in Ballungsgebieten beigetragen werden,
- Erwerb eines Betriebes oder dessen Inventars, der dem Stiftungszweck dient und für die Realisierung der Projekte, insbesondere mit mittelständischen Unternehmen, nötig sein könnte,
- Unterstützung oder Entwicklung von Erfindungen, technischen Verfahren, Geschäftsmodellen oder Unternehmungen, die dem Stiftungszweck dienen.
Die Stiftung wird ihre gemeinnützigen Zwecke nach ihrer rechtsgültigen Gründung auch unmittelbar selbst verwirklichen. Sie kann hierzu Projekte durchführen, sowie Einrichtungen und Zweckbetriebe unterhalten. Die Stiftungszwecke können insbesondere auch gemäß § 58 Nr. 1 AO verwirklicht werden.